LEADER-Regionen in Westfalen 2014–2020

14.09.2015 Meinolf Rohleder

Inhalt

Wettbewerb für neue Förderphase beendet

Ende Mai 2015 gab das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen die 28 ausgewählten LEADER-Regionen in NRW für die Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 bekannt. Beworben hatten sich zwischen November 2014 und Februar 2015 in einem aufwendigen Wettbewerbsprocedere insgesamt 43 Regionen aus unserem Bundesland.

Aus Westfalen nahmen insgesamt 30 Zusammenschlüsse von Kommunen im ländlichen Raum an dem im Herbst 2014 ausgerufenen Wettbewerb teil, darunter alle neun LEADER-Regionen der abgelaufenen Förderphase 2007–2013 (s. Beitrag Rohleder).

Rahmenbedingungen bei der Bewerbung

Mit dem LEADER-Ansatz (sog. bottom-up-Prinzip), sollen integrierte regionale Netzwerke von Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen auf der Grundlage gebietsbezogener Entwicklungsstrategien Maßnahmen umsetzen, die geeignet sind,

  • die ländlichen Räume als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsräume zu stärken,
  • die im ländlichen Raum lebenden Menschen weiter zu qualifizieren,
  • die natürlichen Lebensgrundlagen, die Biodiversität sowie das Natur- und Kulturerbe zu erhalten, zu regenerieren und zu sichern (EU-Verordnungen Nr. 1303/2013, Art. 32–35 und Nr. 1305/2013, Art. 42–45).

Damit ist das LEADER-Programm als integrierter Regionalentwicklungsansatz zu bewerten.

Für die Bewerbung musste eine lokale (oder regionale) Entwicklungsstrategie (LES bzw. RES) erarbeitet und vorgelegt werden. Dabei galt es für die Bewerber, von Anfang an ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren zu realisieren. Die Beteiligung der Bevölkerung der kooperierenden Kommunen war in der RES zu dokumentieren. Neu dabei war, dass die bewerbenden Regionen beim Aufbau der für LEADER erforderlichen Strukturen sowie für die Initiierung und Moderation der bürgerschaftlich getragenen Erarbeitung der RES externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen konnten.

Zudem wurden die Regionen, anstatt in bislang zwei Größenklassen, nunmehr in drei Klassen eingeteilt: Regionen mit 40.000–80.000 Einwohner, 80.000–120.000 Einwohner und über 120.000 Einwohner. Diese Einordnung bestimmt zugleich die Höhe der Fördermittel der Periode bis 2020.

Anders als bisher erhöhen sich die Fördersätze für Projekte von 55% auf 65%. Den Restanteil müssen die Regionen selbst aufbringen.

Oben an der Volme – eine neue Region

Die drei Städte Meinerzhagen, Kierspe und Halver sowie die Gemeinde Schalksmühle mit einer Gesamtbevölkerung von rund 64.500 Einwohnern (2013) und einer Fläche von insgesamt 302,4 km2, alle von der Volme durchflossen, schlossen sich zu der Bewerberregion "Oben an der Volme" zusammen. Von Oktober 2014 bis Februar 2015 erarbeitete man unter starker Teilnahme der Zivilgesellschaft in zwei Regionalforen und fünf themenbezogenen Fachgruppensitzungen die im Februar dann abgegebene regionale Entwicklungsstrategie der Region.

Parallel dazu wurde eine vorgeschriebene Lokale Aktionsgruppe (LAG) eingerichtet, die für die spätere Durchführung aller Maßnahmen verantwortlich zeichnet.

Die Fachgruppen befassten sich mit folgenden thematischen Schwerpunkten:

  • Naherholung und Tourismus,
  • Dorfentwicklung,
  • Wirtschaft,
  • Kinder und Jugend sowie
  • Klima und Ressourcenschutz.

In diesem Zusammenhang wurde eine sog. Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse (SWOT) durchgeführt, aus der eine Leitidee, strategische Entwicklungsziele und Handlungsfelder abgeleitet wurden.

Im Rahmen der Leitidee "Werte schöpfen – gemeinsam Zukunft gestalten" wurden folgende vier Handlungsfelder bestimmt:

  1. Lebenswerte Städte und Dörfer
  2. Neue Wertschöpfung durch Naherholung und Tourismus
  3. Innovativer, nachhaltiger Wirtschaftsstandort
  4. Starke Kinder – starke Region!
    (LEADER-Region Oben an der Volme 2015, S. 37ff.).
Abb. 1: LEADER-Regionen in Westfalen 2014–2020 (Entwurf: M. Rohleder, Quelle: MKULNV NRW 2015)

Die weiteren neuen LEADER-Regionen in Westfalen

Die Vorgabe, dass die LEADER-Regionen jeweils ein zusammenhängendes Gebiet bilden müssen, wurde von den insgesamt 11 neu ausgewählten westfälischen Regionen in z.T. kreativer Weise umgesetzt (Abb. 1).

Neun der neuen LEADER-Regionen liegen im Regierungsbezirk Arnsberg, zwei im Regierungsbezirk Detmold. Mehrheitlich schlossen sich drei bis fünf Kommunen zu einer Bewerberregion zusammen. Sechs Städte und Gemeinden bilden die Region LenneSchiene, sieben Kommunen die Region Lippe-Möhnesee und zehn das Kulturland Kreis Höxter.

Während in der vergangenen Förderperiode lediglich zwei Regionen über Kreisgrenzen hinaus reichten (die Regionen Steinfurter Land und Lippe–Issel–Niederrhein), sind es jetzt – neben dem Steinfurter Land – weitere vier Regionen: LenneSchiene, Bürger-Region am Sorpesee, Börde trifft Ruhr und die Region Lippe-Möhnesee, deren Kommunen sogar in drei verschiedenen Kreisen und Regierungsbezirken liegen.

Leider kam die Bewerbung der Region 3-Länder-Eck, bestehend aus Burbach, Neunkirchen und Wilnsdorf im Südzipfel des Kreises Siegen-Wittgenstein unter Einbeziehung von Haiger (Hessen) und Herdorf (Rheinland-Pfalz) nicht zustande. "Die meisten der regionalen Herausforderungen machen an Landesgrenzen nicht halt. Auch für die Bürgerinnen und Bürger der Region spielen die Landesgrenzen keine große Rolle", so heißt es zurecht in der Kurzfasung der LES der LEADER-Bewerberregion (2015, S. 4). Zudem sind die LEADER-Regionen aufgerufen, mit Regionen aus anderen EU-Staaten zu kooperieren. Über die innerdeutschen Landesgrenzen hinweg scheint aber eine solche Zusammenarbeit im Moment leider noch nicht möglich zu sein.

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Weiterführende Literatur/Quellen

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Erstveröffentlichung 2015