weiterer Autor: Rainer Oligmüller
Umwelterheblichkeitsprüfung der Stadt Hamm
Planungsanlass und rechtliche Vorgaben
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Neuaufstellung des FNP sind die Prüfung und weitestgehende Berücksichtigung der Belange einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Gemäß § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Gemäß § 1a BauGB sind dabei auch die Belange von Natur und Landschaft in Form einer abwägungsrelevanten Umweltprüfung in die Flächennutzungsplanung zu integrieren. Die Umweltprüfung dient der Prüfung, Ermittlung und Bewertung der Umweltschutzbelange bzw. der Umweltauswirkungen der Planungen und ist grundsätzlich bei der Aufstellung von Bauleitplänen durchzuführen (§ 2 Abs. 4 BauGB). Dabei wird die Umwelt gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) § 2 Abs. 1 mit folgender schutzgutbezogenen Differenzierung betrachtet: Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Zielsetzung und Vorgehensweise
Baustein 1: Leitbilder für den Freiraum
Als Beispiele seien genannt:
• | Erhaltung / Sicherung von Waldgebieten, gut strukturierten Bereichen und Biotopkomplexen als Vorrangbereiche und Kernzonen des Arten- und Biotopschutzes; Aufwertung entwicklungsfähiger Bereiche innerhalb dieser Kernzonen | |
• | Entwicklung von Verbundachsen (Schwerpunkte Wald- und Gehölzanreicherung, Fließgewässer und Auenbereich, Vernetzung von Innen- und Außenbereich) | |
• | Erhaltung und Sicherung von Nass-/ Feuchtgebieten (extreme und/oder bodenökologisch bedeutsame Standorte) | |
• | Reaktivierung von Gley-Standorten mit ihren besonderen Standortverhältnissen | |
• | Verbesserung/Wiederherstellung beeinträchtigter Gewässerstrukturen | |
• | Freihalten von Luftleitbahnen | |
• | Anreicherung der Landschaft mit gliedernden, belebenden und charakteristischen Elementen/Strukturen | |
• | Sicherung städtischer Grünflächen und Erweiterung bestehender Grünzüge |
Baustein 2: Bewertung von Flächenpotenzialen
Aus dieser Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) ergaben sich Prioritäten für eine bauliche Entwicklung bezogen auf die einzelnen Stadtbezirke. Die Analyseergebnisse ermöglichen Hinweise für die Auswahl bestimmter Flächen aus Umweltsicht. Aus der betrachteten Gesamtheit der Potenzialflächen werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der UEP und nach Abwägung mit den anderen Belangen der Stadtentwicklung schließlich eine Auswahl vorgenommen und diese zu einem Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes weiterentwickelt.
Baustein 3: Ausgleichsflächen-Zielkonzept
Im Zuge der steigenden Siedlungsflächenansprüche an den Freiraum ergibt sich auch die Frage nach der räumlichen Anordnung von Kompensationsflächen. Da der nötige Kompensationsbedarf in der Regel nicht vollständig im unmittelbaren Umfeld des jeweiligen Eingriffsstandortes abgedeckt werden kann, wurde untersucht, ob und in welcher Ausprägung ergiebige Entwicklungsbereiche im Hinblick auf die räumliche Anordnung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen vorhanden sind.
Dazu erfolgte nach Bewertung der zu erwartenden Umweltauswirkungen zunächst eine erste quantitative Abschätzung erforderlicher Kompensationsmaßnahmen. Unter fachlichen Aspekten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurden dabei die Möglichkeiten überprüft, den bezifferten Kompensationsumfang im unmittelbaren Umfeld der Eingriffsgebiete abzudecken, indem allgemeine und vorhabensspezifische Hinweise zu Vermeidung, Minderung und Kompensation gegeben wurden.
Ausgehend vom verbleibenden qualitativen und quantitativen Anspruch wurden landschaftspflegerische Maßnahmen vor dem Hintergrund der Defizit- und Potenzialbereiche sowie der formulierten Leitbilder räumlich und inhaltlich konkretisiert (Ausweisung konkreter Maßnahmenbereiche mit inhaltlicher Schwerpunktbildung). Mit Darstellung von Maßnahmenbündeln einschließlich Bilanzierung wurde ein Entwurfsvorschlag dargelegt, mit dem die konkret in der UEP ermittelten Kompensationsflächenbedarfe deutlich abgedeckt und Maßnahmen den Eingriffsflächen zugeordnet werden konnten. Grundsätzlich sollte dem Prinzip gefolgt werden, Eingriffe primär am Eingriffsort, zumindest aber innerhalb des Stadtbezirkes zu kompensieren. Erst wenn dies nicht möglich sei, sollte auch auf Maßnahmen im übrigen Stadtgebiet zurückgegriffen werden können.
Fazit
Die Umwelterheblichkeitsprüfung und das Ausgleichsflächen-Zielkonzept sind wichtige Schritte auf dem Weg zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und dienen insbesondere der Vorbereitung der durchzuführenden Umweltprüfung. Denn für diese wird bereits der überwiegende Teil der erforderlichen Informationen geliefert (z.B. Ziele des Umweltschutzes, Bestandsaufnahme und -bewertung, Ausgleichsflächen/ Kompensationskonzept, Alternativenprüfung). Ergänzende Aussagen werden noch im Hinblick auf die Auswirkungsprognose des Gesamt-FNP, das Monitoring (Überwachung erheblicher Um-weltauswirkungen) und verschiedene zu betrachtende Einzelaspekte wie Lärm, Luftschadstoffe, Verkehr, Bevölkerungsentwicklung etc. erforderlich.
Weiterführende Literatur/Quellen
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www.hamm.de/planen-bauen-verkehr-wohnen/planen-und-entwickeln/bebauungs-und-flaechennutzungsplan/flaechennutzungsplan.html |
Erstveröffentlichung 2007