Der westfälische Fechter-Bund e. V. – ein westfälischer Fachsportverband

01.01.2007 Thomas Kaling

Kategorie: Bildung, Kultur und Sport

Schlagworte: Westfalen · Sport · Fechten

Inhalt

Abb. 1: Siegel des Westfälischen Fechter-Bundes

Die Organisation des Fechtsports in Westfalen

► Der Westfälische Fechter-Bund (WFB):
Der Westfälische Fechter-Bund, gegründet am 26. Februar 1950 in Hamm, ist als Landesverband ein Mitglied im Deutschen Fechter-Bund. Er ist das Selbstverwaltungsorgan des Fechtsports im Gebiet Westfalen (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster).

► Der Rheinisch-Westfälische Fechter-Bund (RWFB):
Dieser ist ein reiner Zweckverband, um Geldmittel des Landes zu beantragen, empfangen und quittieren zu können. Der Präsident wechselt im Rhythmus von 2 Jahren. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen lässt in seiner Ordnung nur einen Verband zu. So wurde der Rheinisch-Westfälische Fechter-Bund als Dachorganisation gegründet. Er besteht aus zwei selbstständigen Verbänden (Westfälischer Fechter-Bund und Rheinischer Fechterbund), die als Einheit gegenüber dem Land die Interessen der Fechter vertreten und die Fördergelder des Landes zu einvernehmlicher Aufteilung empfangen.

Der Deutsche Fechter-Bund (DFB)

Der Deutsche Fechter-Bund, erstmalig gegründet am 17.12.1911 in Frankfurt und wieder gegründet am 27.11.1949 in Bonn, organisiert und vertritt den deutschen Fechtsport im In- und Ausland. Er ist eine ordentliche Mitgliederorganisation im Deutschen Sportbund sowie Mitglied der Fédération International d’Escrime. Der DFB regelt und überwacht das Turnierwesen, richtet Deutsche Meisterschaften aus, führt Kämpfe der Nationalmannschaft durch, beschickt Weltmeisterschaften und schlägt durch seinen Vorstand und Sportausschuss Olympiateilnehmer vor. Seine Mitglieder sind die 20 Landesverbände, die er zu beraten hat und deren Zusammenarbeit er fördert. Seinen Sitz hat er in Bonn.

Abb. 2: Fechttraining bei der Fechtergilde der TG Münster (Foto: Th. Kaling)

Der Westfälische Fechter-Bund

► Aufgaben:
Seine wesentlichen Aufgaben bestehen in der unmittelbaren und mittelbaren Förderung des Fechtsports, d. h. ihn zu pflegen und zu verbreiten. Die Organisation und Durchführung der Westfälischen Meisterschaften sowie die durch die Sportordnung bestimmten Aufstiegs- und Ausscheidungsturniere auszuschreiben und durchzuführen gehören genauso zu seinen Aufgaben wie die Überwachung des Turnierwesens, die Einhaltung der internationalen Wettkampfbestimmungen und der geltenden Sport- und Fechtordnungen sowie die Beratung seiner Mitgliedsvereine. Auch die Veranstaltung von Lehrgängen für Trainer, Kampfrichter, Techniker - aber auch für die Fechter selbst - gehört zu seinen Aufgaben. Im Leistungssport kümmert sich der WFB mit Hilfe seiner fünf Landesleistungsstützpunkte um die Landeskader D1 bis D4.

► Leitung:
Geleitet wird der Verband vom gewählten Vorstand, der über den Westfälischen Fechtertag (jährliche Mitgliederversammlung) als oberstes Kontrollorgan seine Arbeit regelt.

Geführt wird der Verband von einem  Präsidium, an dessen Spitze seit 2004 Gertrud Peters (TB Burgsteinfurt) als Präsidentin steht. Vier Vizepräsidenten kümmern sich um die Geschäftsbereiche Sport, Jugend, Breitensport und Finanzen. Komplettiert wird das Präsidium durch den Geschäftsführer. Ein Pressereferent gehört dem Präsidium beratend an.

Alle wichtigen Entscheidungen werden von diesem Gremium getroffen, die Tagesgeschäfte werden - getrennt nach Ressorts - von der Präsidentin, den Vizepräsidenten und dem Geschäftsführer wahrgenommen.

► Mitglieder (Abb. 3):
Mitglieder des Westfälischen Fechter-Bundes sind heute 42 Fechtvereine oder Fechtabteilungen von Sportvereinen in Westfalen mit ca. 1.850 Mitgliedern.

Seit der Gründung 1950 (mit 14 Vereinen) sind ca. 90 Vereine aus Westfalen Mitglied im Verband gewesen. Durch Neugründungen und Umstrukturierungen hat es in der Vergangenheit immer wieder Veränderungen in der Mitgliederstruktur und in der regionalen Ausbreitung gegeben.

Wie aus der Liste der Mitgliedsnamen zu sehen ist, haben einige Vereine eine lange Tradition. Der Fechtsport hat sich in Westfalen seit ca. 1920, damals im Verband der Deutschen Turnerschaft, etabliert. Frühe Nachweise des Fechtens im Verein gibt es seit 1848. Die erste Fechtabteilung gründete 1901 die TG Herford.

Abb. 3: Mitgliedsvereine im Westfälischen Fechter-Bund (Entwurf: Th. Kaling, Quelle: Westfälischer Fechter-Bund)

► Aktuelle Mitglieder 2006 (* = Fechtabteilungen eines Vereins):
1)    Turnverein Neheim 1884 e.V.*)
2)    Internats-Sportclub Fredeburg e.V.*)
3)    Fechterschaft in der Bielefelder
       Turngemeinde v. 1848 e.V.*)
4)    Fecht-Club e.V. im VfL Bochum 1848 e.V.
5)    Friesenkampf-Fechtclub d`Artagnan
       Bochum e.V.
6)    Fecht- und Sportclub Bochum 2000 e.V.
7)    Fecht- und Sportgemeinschaft
       Ruhr-Wattenscheid e.V.
8)    Sportclub Ruhr-Universität
       Bochum-Querenburg Fechten e.V.
9)    SV Vorwärts 08 Bottrop e.V.*)
10)  Olympischer Fechtclub CastropRauxel e.V.
11)  Detmolder Turnverein v. 1860 e.V.*)
12)  Dortmunder Turngemeinde v. 1873 e.V.*)
13)  Turn- und Sportverein Eintracht v. 1848/95
       zu Dortmund*)
14) Turnverein Horst-Emscher 1892 e.V.*)
15) Turnverein Gladbeck 1912 e.V.*)

► Ausschüsse:
Zur Erledigung und Unterstützung seiner Aufgaben gibt es im WFB folgende Ausschüsse:

– Sportausschuss: zuständig für alle sportfachlichen Angelegenheiten des Verbandes,
– Kampfrichterausschuss: zuständig für Ausbildung und Prüfung von Kampfrichtern (Landes-Lizenz) und Berufung von Kampfrichtern für Deutsche Meisterschaften,
– Verbandsausschuss Leistungssport (VA-L): zuständig für die Landesleistungsstützpunkte und die Leistungskader,
– Jugendausschuss (zugleich auch Vorsitzende der Westfälischen Fechterjugend): zuständig für alle Fragen des Jugendsports und der Jugendarbeit,
– Technische Kommission: zuständig für Beratung des Präsidiums und des Sportausschusses in technischen Fragen sowie die Betreuung der offiziellen Turniere.

► Westfälischer Fechtertag (jährliche Mitgliederversammlung):
Der Westfälische Fechtertag ist das höchste Organ des WFB. Stimmberechtigt sind hier die Delegierten der Mitgliedsvereine, die Mitglieder des Präsidiums, die Vertreter der Fechterjugend und die Ehrenmitglieder.

Auf dem Westfälischen Fechtertag haben Mitglieder (Vereine) mit bis zu 30 Einzelmitgliedern eine Stimme, Mitglieder mit bis zu 60 Einzelmitgliedern zwei und größere Vereine drei Stimmen. Bei Abteilungen richtet sich der Umfang des Stimmrechts nach der Mitgliederzahl der Abteilung. Bei der Stimmenberechnung liegt die jeweils letzte Bestandsmeldung (über Landessportbund) zugrunde.

Die Fechterjugend entsendet fünf Delegierte, die sie auf dem Westfälischen Jugendfechtertag wählt. Dieser findet jeweils direkt vor dem Fechtertag statt.


► Mitgliedsbeiträge:
Um seine Aufgaben finanzieren zu können, erhebt der Westfälische Fechter-Bund e.V. Beiträge von seinen Mitgliedern, den Vereinen. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der Vereinsmitglieder, die der Verein beim Landessportbund im Vorjahr gemeldet hat. Einen Teil der Beiträge leitet er als Mitglied im DFB weiter. Der Haushalt hat ein Volumen von derzeit ca. 90.000 Euro.

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Weiterführende Literatur/Quellen

Erstveröffentlichung 2007