Die starke Ausweitung des Weihnachtsbaumanbaus auf zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen in den 1970er Jahren und die Perspektive lokaler Weihnachtsbaum-Monokulturen, wie z.B. in Heringhausen (zu Bestwig, Hochsauerlandkreis; Abb. 1), führte zu Klagen über eine Bedrohung der typischen Landschaftsausprägung. Deshalb wurde 1980 die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen genehmigungspflichtig. Diese Anbauflächen galten nun als Wald und mussten vom Forstamt genehmigt werden. Falls ein Antrag abgelehnt wurde, deklarierten manche Produzenten nun ihre Flächen als Baumschulflächen, die ohne eine Genehmigung angelegt werden durften. Die Zahl und Größe von Baumschulflächen im Kerngebiet des Weihnachtsbaumanbaus findet z.T. hierin eine Erklärung. Seit 1987 gelten Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes auf landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht mehr als Wald. Nach §4(2) des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen gilt "die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes" als Eingriff in Natur- und Landschaft und muss von der Unteren Landschaftsbehörde genehmigt werden. Diese kann die Genehmigung verweigern, wenn Beeinträchtigungen zu befürchten sind, oder sie unter Auflagen erteilen, z.B. die Insektizidnutzung verbieten oder die Entnahme von Weihnachtsbäumen mit Wurzelballen zum Schutz der meist nur geringmächtigen Bodenschicht. Als Ausgleich für den Eingriff kann z.B. eine Umpflanzung mit Laubbäumen verlangt werden oder Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle. Von 1987–2014 wurden im Hochsauerlandkreis insgesamt 1.686 Anträge auf Genehmigung der Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen mit einer Fläche von 3.251 ha gestellt, 2/3 davon wurden genehmigt: 1.144 Anträge mit 2.250 ha Fläche. Allein auf die ersten fünf Jahre nach der Einführung der Genehmigungspflicht nach dem Landschaftsgesetz (1987–1991) entfielen 59% der Anträge mit 58% der beantragten Fläche. In diesem Zeitraum wurden nur 62% der Anträge und Fläche genehmigt. Von 1992–2014 waren Zahl und Flächen der Anträge rückläufig, die Genehmigungsanteile stiegen auf nahezu 100%, da durch die inzwischen aufgestellten Landschaftspläne schon vor einer Antragstellung erkennbar war, wo Ablehnungen zu erwarten waren.
Nach den Waldschäden durch den Sturm Kyrill 2007 (s. Beitrag Schmidt) haben sich in NRW die Anbauflächen von Weihnachtsbäumen im Wald um rund 2.200 ha auf ca. 4.080 ha mehr als verdoppelt. Diese liegen fast vollständig im Sauerland. Die Waldbesitzer haben so gehandelt, weil Weihnachtsbaumkulturen weitaus schneller als die "normale" Forstwirtschaft wieder Einnahmen bringen. Zugleich sind durch diese Forstflächen die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen nicht weiter gestiegen, denn die "Kyrillflächen" haben eine Entlastung bei der Nachfrage bewirkt. Doch die örtlich z.T. erheblichen zusätzlichen Weihnachtsbaumflächen haben heftige Diskussionen ausgelöst. In Bestwig hat sich die Bürgerinitiative "Giftfreies Sauerland" gebildet, die sich eigentlich nicht gegen den Weihnachtsbaumanbau richtet, aber gegen die ihrer Meinung nach zu intensive und gesundheitsgefährdende Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen. Die Landesregierung hat deshalb 2013 das Landesforstgesetz so geändert, dass Weihnachtsbaumkulturen zukünftig nicht mehr im Wald angepflanzt werden dürfen; der Bestandsschutz für bestehende Kulturen im Wald gilt nur bis 2028 (https://recht.nrw.de, Landesforstgesetz). Die Weihnachtsbaumanbauer befürchten, dass der Wegfall der Waldflächen die Existenz zahlreicher Betriebe gefährdet. Immerhin stellen die Weihnachtsbaumbetriebe im Sauerland rund 1.000 Dauerarbeitsplätze und weitere etwa 2.500 Saisonarbeitsplätze.
Der Einsatz chemischer Mittel spielt schon seit Jahrzehnten eine wichtige Rolle in der Diskussion über Weihnachtsbaumkulturen. Denn besonders in den ersten Jahren nach der Anpflanzung überwuchert die Begleitflora schnell die noch kleinen Bäumchen. Diese können sich nicht frei entfalten, das Wachstum droht unter der Konkurrenz der schnell wachsenden Wildkräuter zu verkümmern. Bei zu starker Begleitflora steigt auch die Gefährdung durch Spätfröste. Intensiver Herbizideinsatz führt dagegen zu einer kahlen, "braunen" Fläche – und beeinträchtigt dadurch das Landschaftsbild. Dieser völlig kahle Boden ist der Witterung ungeschützt ausgesetzt. Er erwärmt sich im Sommer stark und trocknet schneller aus, dazu kommt in den vielfach hängigen Lagen die Gefahr von Bodenerosion bei starken Niederschlägen. Erstrebenswert ist daher die Bekämpfung der zu stark und hoch wachsenden Begleitflora, ohne dass ein restlos blanker Boden resultiert. Dies kann durch geeignete Untersaaten in den Streifen zwischen den Baumreihen erreicht werden, z.B. mit Weidelgras oder Jähriger Rispe, sowie durch eine mechanische Bestandspflege durch Traktoren (Portalschlepper wie im Weinbau) mit Einsatz von Wildkrautbürsten. Eine Alternative sah man zu Beginn der 1990er Jahre in der Beweidung der Weihnachtsbaumflächen mit Shropshire-Schafen, die im Unterschied zu anderen Schafen die Kulturpflanzen nicht verbeißen. Doch hat sich diese Schafhaltung nicht nachhaltig durchgesetzt. Vornehmlich wird daher auf den Einsatz von chemischen Mitteln zurückgegriffen. Bei einem dosierten Einsatz im zugelassenen Rahmen soll die Chemikalienmenge pro ha nur rund 1/5 der Ausbringung auf Getreideäckern betragen. Ob die derzeitige Diskussion, angestoßen durch die Bürgerinitiative, hier wieder zu Änderungen führt, bleibt abzuwarten.