Bürgermeister- und Landratswahlen in Westfalen 2015

19.10.2015 Meinolf Rohleder

Kategorie: Gesellschaft und Politik

Schlagworte: Westfalen · Wahl

Inhalt

Einordnung

Am 13. September 2015 fand der zweite Teil der Kommunalwahlen 2014/15 in NRW statt.

Im Mai 2014 waren die Räte in allen Großstädten und kreisangehörigen Kommunen gewählt worden (s. Beitrag Rohleder). Nicht in allen Großstädten, kreisangehörigen Gemeinden und Städten bzw. in den Kreisen waren Oberbürgermeister (OB), Bürgermeister (BM) oder Landräte (LR) neu durch den Wähler bestimmt worden. Ursache dafür war die durch den Landtag NRW beschlossene wahlrechtliche Regelung, nach der es den Amtsinhabern freigestellt wurde, ihre Amtszeit eineinhalb Jahre früher als vorgesehen zu beenden. Davon machten etwa 60% der Amtsinhaber Gebrauch. Angestrebtes Ziel war dabei, dass im Jahr 2020 Räte und Bürgermeister wieder an einem gemeinsamen Wahltermin gewählt werden sollen (s. Beitrag Rohleder).

In Westfalen gab es daher im Herbst 2015 Wahlen der OB in den Großstädten Bochum, Herne und Münster, Wahlen der Landräte in den Kreisen Coesfeld, Steinfurt, Herford, Lippe und Ennepe-Ruhr und BM-Wahlen in 93 kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Davon lagen 38 im Regierungsbezirk Münster, 28 im Regierungsbezirk Detmold und 27 im Regierungsbezirk Arnsberg (Abb. 2). In der Landesgeschichte von NRW ist diese Situation einmalig. Vergleiche zu früheren Wahlen sind landesweit kaum möglich.

Abb. 1: Wahlbeteiligung in den zwölf Kommunen mit der geringsten und in den zwölf Kommunen mit der höchsten Wahlbeteiligung beim ersten Wahlgang (Quelle: MIK NRW 2015)

Kandidatenauslese

Bei der Kandidatenauslese war zuerst einmal wesentlich, ob der jeweils amtierende Inhaber noch einmal für eine Kandidatur zur Verfügung stand: Das war in Münster, im Kreis Lippe sowie in 36 der kreisangehörigen Gemeinden der Fall. Eine endgültige Entscheidung in dieser Hinsicht fiel in der überwiegenden Mehrheit der Kommunen etwa um die Jahreswende 2014/15. Danach begann auf der lokalen Ebene eine z.T. kontroverse und heftige Diskussion für oder gegen einen eigenen parteigebundenen Kandidaten bzw. um aussichtsreiche Bündnisse zwischen den Parteien und/oder Wählergruppierungen.

In 48 Kommunen wurden Wahlvorschläge mit zwei Kandidaten zugelassen. Damit war bereits klar, dass in diesen Gemeinden keine Stichwahl notwendig sein würde. In neun Kommunen, davon fünf im Kreis Steinfurt, trat jeweils nur ein Kandidat an. Bemerkenswert ist dabei, dass diese Situation auch für zwei Mittelstädte, nämlich Selm (25.500 Ew., 2014) und sogar für die Kreisstadt Unna (59.000 Ew., 2014) zutraf. Bochum wies mit zwölf Wahlvorschlägen die weitaus höchste Bewerberzahl auf (Herne drei, Münster fünf). Bei den Landratswahlen gab es in zwei Kreisen je zwei Kandidaten, in drei Kreisen je drei Bewerber (Abb. 2).

Wahlkampf

Von Anfang an war klar, dass sich in erster Linie ein personenbezogener Wahlkampf entwickeln würde, der allerdings – nicht zuletzt wegen der Terminierung – erst nach den Sommerferien besonders im ländlichen Raum eher schleppend anlief. Überlagert wurde der Wahlkampf in den letzten Wochen durch das Flüchtlingsthema. Genutzt wurden die traditionellen Formen wie Plakatierung und Infostände.

Einzelbewerber traten in der Mehrheit auf Plakaten im Straßenbild nicht in Erscheinung. Die großen Parteien verzichteten oftmals auf ihr Parteiemblem: Offensichtlich sollte dadurch die "Unabhängigkeit" oder "Neutralität" (Motto: "Nur dem Bürger verpflichtet.") vermittelt werden. Im ländlichen Raum wurde oftmals mit dem Slogan "Ein Bürgermeister für alle Ortsteile" geworben. Das verweist mittelbar auf ungelöste Probleme zwischen Kernstadt und einzelnen Ortsteilen.

Stärker als früher wurden diesmal das Internet und die bekannten sozialen Netzwerke zur Präsentation der Kandidaten genutzt. So hatten alle 13 Landratsbewerber eine eigene Internetpräsentation plaziert. Hier war es dann auch leichter, kommunalpolitische Inhalte darzustellen ("Mein 10 Punkte Programm für die Kommune XY"). Schließlich fanden in vielen Gemeinden und Städten durch die lokalen Medien (Printmedien, Radiostationen, Blogger-Vereinigungen) organisierte Podiumsdiskussionen mit den Bewerbern statt. Allerdings führten diese Veranstaltungen mancherorts (z.B. in Münster) selbst zu einem Wahlkampfthema und verdrängten so bedeutende politische Inhalte, wie Öffentliche Finanzen, Schulentwicklung und Infrastrukturprojekte.

Abb. 2: Bürgermeister- und Landratswahlen (13.09.2015), Stichwahlen (27.09.2015) (Quelle: MIK NRW 2015)

Ergebnisse

Von vielen Experten und den Kandidaten selbst wurde im Vorfeld des Wahltermins ein weiteres Absinken der Wahlbeteiligung gegenüber vorherigen Kommunalwahlen befürchtet. Zwei Tage vor der Wahl wurde über eine "Gefährliche Wahlmüdigkeit" berichtet (WN, 11.09.2015, Titelseite). Schon Wochen vorher hatten die Kandidaten um das Landratsamt in den Kreisen Herford und Lippe von einem "Vermittlungsproblem" im Hinblick auf die komplizierte Situation bei diesen Wahlen hingewiesen (Lippische Landeszeitung, 23.07.2015).

Die Wahlbeteilung sank im ersten Wahlgang am 13.09.2015 und bestätigte diese Prognosen in dramatischer Form. Nur in sieben Kommunen lag die Wahlbeteiligung höher als 60%, davon fünf im Münsterland. 35% und weniger gingen in sechs Kommunen zur Wahlurne. Diese Quoten verdecken allerdings, dass in machen Stimmbezirken die Wahlbeteiligung (ohne Briefwahl) sogar unter 20% lag; so in Witten in acht von 63 Stimmbezirken (Stadt Witten, Wahlamt). Solchen sog. prekären Quartieren gehört in Zukunft sicherlich in verstärkter Weise die kommunalpolitische Aufmerksamkeit. In den 84 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, in denen mindestens zwei Bewerber vorhanden waren, wurden bereits im ersten Wahlgang 64 Amtsträger, davon neun Frauen gewählt (Abb. 2.). In den neun Kommunen, in denen nur ein Kandidat antrat, erzielten diese Quoten von 69% (Nieheim) bis 96% (Wettringen). Insgesamt wurden im ersten Wahlgang 25 Amtsträger im Amt bestätigt, fünf wurden abgewählt, sechs mussten sich einer Stichwahl stellen. In 20 westfälischen Städten und Gemeinden fanden dann 14 Tage später Stichwahlen statt. In Freudenberg trafen dabei zwei Frauen in einer Stichwahl aufeinander.

Bei den Landratswahlen wurde ein neuer Landrat in vier von fünf Kreisen bereits im ersten Wahlgang gewählt, davon je zwei als Kandidat der CDU (Coesfeld, Steinfurt) bzw. eines Bündnisses SPD/Grüne (Herford und Ennepe-Ruhr). Im Kreis Lippe war eine Stichwahl notwendig.

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Weiterführende Literatur/Quellen

Erstveröffentlichung 2015