Bezogen auf die Territorien am Ende des 18. Jh.s war die Provinz heterogen. Nur ein Viertel ihrer Fläche war "altpreußischer" Besitz gewesen: im Bezirk Münster 9% (Grafschaft Tecklenburg und Obergrafschaft Lingen), im Bezirk Minden 41% (Grafschaft Ravensberg und Fürstentum Minden), im Bezirk Arnsberg 33% (Grafschaft Mark). Eine Sonderstellung nahm der Bezirk Münster auch insofern ein, als das ehemalige Oberstift Münster 81% seiner Fläche ausmachte, hier also seit alters ein verhältnismäßig großes Territorium bestanden hatte.
Es kam nun darauf an, eine einheitliche Verwaltungsgliederung zu schaffen. Nach der genannten Verordnung sollte jeder Bezirk in Kreise eingeteilt werden. Dafür gaben die Ausführungsbestimmungen kaum zu vereinbarende Richtlinien: Größenordnung (20.000 bis 36.000 Einw.), Beibehaltung älterer Einteilung bzw. Rücksichtname auf diese, Erreichbarkeit des Kreisortes an einem Tage, Berücksichtigung natürlicher Beschaffenheit und wirtschaftlicher Zusammenhänge. Mit der Ausarbeitung wurde in jedem Regierungsbezirk ein sog. Organisationskommissar betraut. Für Münster zog der Oberpräsident Frhr. v. Vincke diese Aufgabe an sich, und zwar mit bestem Erfolg; denn seine Kreisgliederung erwies sich als stabil. Demgegenüber kam es im Bezirk Arnsberg schon 1819 zu Umgliederungen, und im Bezirk Minden war die Bildung der Kreise erst 1832 abgeschlossen.