Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen

01.01.2009 Udo Woltering

Das eigentlich Unveränderliche in der Entwicklung der Kulturlandschaft ist der Wandel. Diesen Wandel der Kulturlandschaft begleiten die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe in NRW schon seit ihrem Bestehen mit ihren Einrichtungen und Ämtern der Kulturpflege.

In einem gemeinsamen Projekt der beiden Landschaftsverbände haben die Ämter für Denkmalpflege und Kulturlandschaftspflege unter Federführung des LWL-Amtes für Landschafts- und Baukultur in Westfalen das Gutachten "Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen" erarbeitet. Dieses be­schreibt die Kulturlandschaften und bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche in Nordrhein-Westfalen, gibt planungsrechtliche Hinweise und macht programmatische Aussagen zur Berücksichtigung der Kulturlandschaften in der Landesplanung.

Die gewachsenen Kulturlandschaften in Nordrhein-Westfalen sind wichtig für die regionale Identität und das Heimatgefühl. Ihr Charakter bestimmt die Attraktivität der Umwelt als Wohn-, Arbeits- und Erholungsraum. Sie sind deshalb ein bedeutender Standortfaktor für die ortsansässige Bevölkerung und für den Wettbewerb der Regionen. Dies gilt besonders bei den gegenwärtigen Globalisierungstendenzen.
Abb. 1: Kulturlandschaften in Nordrhein-Westfalen (Quelle: LWL-Amt für Landschafts- u. Baukultur in Westfalen)

Der Umgang mit der Kulturlandschaft hat in den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe eine lange Tradition. Je nach Aufgabenschwerpunkt der zahlreichen Ämter und Kommissionen wird die Kulturlandschaft jedoch überwiegend fachbezogen und räumlich sektoral betrachtet. Das Gutachten dagegen hat als konkreten Bezug die gewachsenen bzw. historischen Kulturlandschaften des gesamten Landes NRW. Wesentlich ist dabei die deutlich planerische Orientierung im Zusammenhang mit der Landesplanung in NRW. Die Maßstabebene beträgt 1:200.000. Darüber hinaus werden Hinweise für die regionale und lokale Ebene vorgelegt.

Anlass für die Erstellung des Gutachtens war die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes NRW in seiner letzten Fassung aus dem Jahre 1995. Gerade für die Landesplanung besteht die Aufgabe darin, dem Verlust an Eigenart und Charakter der Kulturlandschaften zu begegnen. In diesem Zu­sammenhang beinhaltet der Begriff der "Erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung" die Sicherung und Entwicklung von Merkmalen, Bestandteilen, Zusammenhängen und Zusammengehörigkeiten bei raumstrukturellen Maßnahmen. Für zukünftige Planungen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Kulturlandschaft und dem kulturellen Erbe erforderlich, der sich im Sinne eines Generationenvertrags der Nachhaltigkeit verpflichtet.

Nordrhein-Westfalen ist ein naturräumlich und kulturhistorisch vielfältiges Bundesland. Die Vielschichtigkeit von Naturraum, Geschichte und Kultur prägt die Teilräume des Rheinlandes, Westfalens und Lippes durch spezifische Merkmale in unverwechselbarer Weise.

Die umfangreiche Erläuterung der Kulturlandschaftsgenese hilft, die heute noch vorhandenen Merkmale der Kulturlandschaft historischen Epochen und Entwicklungsprozessen zuzuordnen.

In ganzheitlicher Sichtweise wird das Land Nordrhein-Westfalen analysiert und flächendeckend in 32 Kulturlandschaften gegliedert, deren Grenzen teilweise fließend sind (Abb. 1). In Westfalen-Lippe wurden 15 Kulturlandschaften unterschieden. Die Kulturlandschaften sind planungsrelevante Raumeinheiten, die durch zusammengehörige Merkmale aufgrund ihrer kulturlandschaftsgeschichtlichen Entwicklung markiert sind.

Abb. 2: Stadt Münster (Luftbild) und die Weser an der Porta Westfalica - Beispiele landesbedeutsamer Kulturlandschaftsbereiche (Fotos: LWL-Amt für Landschafts- u. Baukultur in Westfalen)

Charakterbestimmende Merkmale wie die naturräumliche Gliederung, das Landschaftsbild, die Siedlungstypen und die regionale Baukultur, die Landnutzungsstrukturen sowie die historischen territorialen und konfessionellen Grenzen erlauben es, unterschiedliche Kulturlandschaften regional abzugrenzen. Auch werden in dem Gutachten die spezifische geschichtliche Entwicklung und der Kulturlandschaftscharakter be­schrieben.

In den Kulturlandschaften wurden zudem bedeutsame und landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche ausgegliedert. Auswahl- und Abgrenzungskriterien dafür sind der historische Wert, der künstlerische Wert, der Erhaltungswert, der Seltenheitswert, der regionaltypische Wert, die räumlichen Zusammenhänge und Beziehungen, die sensorielle Wahrnehmungsebene sowie die Flächen- und Raumrelevanz.

Abb. 3: Landesbedeutsame und bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche in Nordrhein-Westfalen (Quelle: LWL-Amt für Landschafts- u. Baukultur in Westfalen)

Von den 66 besonders bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichen in Westfalen-Lippe wurden 14 als landesbedeutsam eingestuft. Für den Landesentwicklungsplan wurden diese Bereiche als Vorbehaltsgebiete bzw. als Vorranggebiete vorgeschlagen, damit hier dem Belang "Kulturlandschaft" in der Abwägung mit anderen Nutzungen besonderes Gewicht zukommt (Abbn. 2 u. 3).

Darüber hinaus wurden Leitbilder und Ziele formuliert, um das kulturelle Erbe in seinen geschichtlichen Zusammenhängen zu bewahren und die ge­wachsene Kulturlandschaft nachhaltig weiterzuentwickeln.

Das Gutachten soll dabei als Informations- und Diskussionsgrundlage dienen. Politikern, Fachleuten aus Verwaltungen und Wissenschaft sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern bietet eine Kurzfassung als Broschüre einen schnellen Überblick.

Für die Einbeziehung der Belange der Kulturlandschaft in die regionalen und kommunalen Planungsprozesse sind weitergehende Untersuchungen und Fachgutachten notwendig.

Bereits jetzt steht unter www.landschafts-und-baukultur.de das Gutachten und die Kurzfassung als Download zur Verfügung. Außerdem kann die Kurzfassung als Broschüre beim LWL-Amt für Landschafts- und Baukultur, 48133 Münster, kostenlos bezogen werden.

Beitrag als PDF-Datei ansehen/speichern (Größe: 4,5 MB)

↑ Zum Seitenanfang


Weiterführende Literatur/Quellen

Erstveröffentlichung 2009