Kommunalwahl 2014 in NRW

30.09.2014 Meinolf Rohleder

Kategorie: Gesellschaft und Politik

Schlagworte: Westfalen · Wahl

Inhalt

Am 25. Mai 2014 fanden in Nordrhein-Westfalen zeitgleich mit den Europawahlen (s. Beitrag Rohleder) die Kommunalwahlen statt. Gewählt wurden in allen Kommunen die Räte der Gemeinden und Städte sowie die Kreistage aller 30 Kreise sowie der in der Städteregion Aachen. Aber nicht in allen Großstädten und nicht in allen kreisangehörigen Gemeinden des Landes standen die Entscheidungen über die Oberbürgermeister/innen bzw. Bürgermeister/innen an.

Abb. 1: Kommunalwahl in NRW 2014 – Mehrheiten in den Kreistagen/Stadträten sowie gewählte Landräte/ Oberbürgermeister (nach Parteizugehörigkeit) (Quelle: Landeswahlleiterin NRW 2014)

Wahlrechtlicher Rahmen

Wegen der unterschiedlichen Amtsperioden der Räte (5 Jahre) auf der einen und der hauptamtlichen Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte (6 Jahre) auf der anderen Seite wurde im Vorfeld der Kommunalwahlen kontrovers diskutiert, inwiefern ein gemeinsamer Wahltermin sinnvoll sei. Diese Möglichkeit wurde nach scharfen politischen Auseinandersetzungen durch ein entsprechendes vom Landtag NRW verabschiedetes Gesetz im Frühjahr 2013 geschaffen.

Damit bereits bei der Kommunalwahl 2014 wieder synchron gewählt werden konnte, hatten 372 der 396 hauptamtlichen Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister sowie 29 der 31 Landräte bis Ende November 2013 Gelegenheit, von ihrem durch den Landtag NRW beschlossenen Niederlegungsrecht Gebrauch zu machen (24 Bürgermeister und 2 Landräte, die in den Jahren 2010 bis 2014 aus unterschiedlichen Gründen neu gewählt worden waren, hatten diese Möglichkeit allerdings nicht). Viele Amtsinhaber lehnten eine Niederlegung ihres Hauptamtes einerseits wegen ihres Alters, andererseits mit dem Argument ab, man sei im Jahr 2009 für sechs Jahre gewählt worden.

Mit der Wahl 2014 verlängerte sich die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre, die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte wurde dagegen dauerhaft auf fünf Jahre verkürzt. Im Jahr 2020 sollen damit wieder gemeinsame Wahlen stattfinden.

Erhofft wird von dieser Regelung  sowohl eine Kostenersparnis für die Kommunen bei der Organisation der Wahlen als auch eine Erhöhung der Wahlbeteiligung.

Ferner war im Jahr 2011 durch den Landtag NRW eine Stichwahl für die hauptamtlichen Oberbürgermeister und Bürgermeister wieder eingeführt worden, wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht hat. Zur Stichwahl treten dann nur noch die beiden Kandidaten mit den beiden größten Stimmenanteilen an (Abb. 1).

Es entstand durch diese Ausgangslage eine äußerst komplexe, ungewöhnliche, ja sogar unüberschaubare Entscheidungssituation, die es auf der regionalen und landesweiten Ebene erschwert, die Resultate mit vorangegangenen Wahlen zu vergleichen. Allerdings wurden in allen Gemeinden und Städten die Räte, in den Kreisen die Kreistage sowie in den Großstädten zusätzlich die Bezirksvertretungen neu gewählt. In Kommunen mit hohem Ausländeranteil kamen noch die Wahlen der der Integrationsräte hinzu.

Wahlkampf

Der Wahlkampf in NRW begann recht spät; im Allgemeinen erst nach den Osterferien gegen Ende April. Die Plakatierung war im Vergleich zu den Bundestagswahlen im September 2013 (s. Beitrag Rohleder) "sparsamer", insbesondere in den ländlichen Räumen.

Allerdings benötigten alle Parteien auch noch "Straßenraum" für die Europawahlen. Zugleich muss bedacht werden, dass es für die Parteien nicht immer leicht war, kommunale Aspekte inhaltlicher Art, die Vorstellung der Kandidaten – gerade für das Amt des Bürgermeisters– und zudem "europäische" Sachverhalte akzentuiert herauszustellen.

Politische Inhalte waren in vielen Kommunen z.B. die Haushalte der Städte und Gemeinden, einzelne lokale Entwicklungsprojekte, bezahlbarer Wohnraum, fehlende Kitaplätze, die schulische Situation und verkehrliche Probleme.

In Kommunen, in denen keine Bürgermeisterwahl anstand, fehlten oftmals durch eine mangelnde Personalisierung schärfere Parteienprofile, die für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unterschiedliche Perspektiven eindeutig wahrnehmbar machten.

Abb. 2: Kommunalwahlen in NRW 2009 und 2014 – Stimmenanteile im Vergleich (Quelle: Landeswahlleiterin NRW 2014)

Wahlbeteiligung und Ergebnisse

Bei den Kommunalwahlen 2014 in NRW sank die Beteiligung landesweit auf genau 50% (Westfalen-Lippe kam auf 50,6%). Damit gingen knapp 2% weniger zur Wahl als noch 2009 (damals 51,9%), obwohl das Wahlalter damals auf 16 Jahre gesenkt worden war. 50% bedeuten die niedrigste Wahlbeteiligung der bisher statt gefundenen 16 Kommunalwahlen seit 1946 (Landeswahlleiterin NRW 2014). Allerdings gab es erhebliche Unterschiede in den einzelnen Landesteilen, z.B. Münster und die Münsterlandkreise, Bonn und die rechtsrheinischen Kreise auf der einen Seite sowie auf der anderen die Großstädte im Emscherraum und die angrenzenden Kreise (Abb. 1). Der Anteil der ungültigen Stimmen betrug 1,5% (2009: 1,9%, 2004: 2,1%).

Auch wurde vielfach übersehen, dass die Anzahl der Wahlberechtigten im Vergleich zur Wahl in 2009 (s. Beitrag Heineberg) um 1,1% Prozent (absolut 153.000) abgenommen hatte.

Die CDU blieb in NRW mit 37,5% die stärkste Kraft (-1,2%-Punkte), die SPD (31,4%) gewann 2%-Punkte dazu. Bündnis 90/DIE GRÜNEN behaupteten mit 11,7% (-0,3) ihren dritten Rang. Geradezu dramatisch (-4,4%-Punkte) war der Verlust der FDP mit nun nur noch 4,7% der Stimmenanteile. DIE LINKE (ebenfalls 4,7%) zog mit der FDP gleich. Die Freien Wählergruppen verloren leicht um 0,4%-Punkte auf 4,5%. Die erstmals neu angetretene Alternative für Deutschland (AfD) erreichte auf Anhieb bemerkenswerte 2,6%. Die PIRATEN (2009 bisher nur in den Stadträten von Aachen und Münster vertreten) bekam trotz mancher innerparteilicher Konflikte 1,7% (Abb. 2).

Damit sind mehrheitlich die Räte der kreisfreien Städte und Kreistage in NRW gegenüber den letzten Kommunalwahlen "bunter" geworden. Insofern ist eine Fragmentierung der Parteienlandschaft als Folge der Kommunalwahlen 2014 in NRW festzuhalten.

Im Hinblick auf die Mehrheiten in den Stadträten und Kreistagen finden sich einerseits stabile Wahlareale für die beiden großen Parteien, auch im Zusammenhang mit absoluten Mehrheiten der CDU (z.B. in den Kreisen Heinsberg, Olpe und im Hochsauerlandkreis), andererseits gab es zugleich erhebliche Wechsel der Mehrheiten (von CDU zu SPD) sowie Verluste und Zurückgewinne von absoluten Mehrheiten bei der CDU (Abb. 1).

Bei den Wahlen über die Position der Landräte bzw. Oberbürgermeister wurden zahlreiche Amtsinhaber bestätigt, es gab allerdings auch (spektakuläre) Wechsel, so in Düsseldorf, Hagen, Remscheid und im Kreis Siegen-Wittgenstein (Abb.1).

Abb. 3: Sitzverteilung im Westfalenparlament 2014–2020 (Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe)

Westfalenparlament

In der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), dem sog. Westfalenparlament, spiegelt sich der Ausgang der Kommunalwahl bei den 18 westfälischen Kreisen und neun kreisfreien Städten wider (Abb. 3; s. auch Beitrag Rohleder). Hier bleibt die CDU die führende Fraktion vor der SPD. Wegen der bereits genannten Fragmentierung der Parteienlandschaft musste das Westfalenparlament von 106 auf nun 116 Sitze erweitert werden. Davon besetzen die beiden großen Parteien genau drei Viertel der Mandate (CDU: 46, SPD: 40). Bündnis 90/DIE GRÜNEN bleiben als dritte Kraft etwa gleich stark (13 Sitze); DIE LINKE erhält 5 Sitze. FDP (5 Sitze) und Freie Wählergruppen (2 Sitze) gehen wie in der letzten Legislaturperiode eine Fraktionsgemeinschaft ein. Zum ersten Mal vertreten sind die AfD (3 Sitze) und die PIRATEN (2 Sitze). 33 der Mitglieder sind Frauen (28%).

Im Westfalenparlament waren noch nie so viele Parteien und Gruppierungen in den bisherigen 13 Wahlperioden seit 1953 vertreten.

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Weiterführende Literatur/Quellen

Erstveröffentlichung 2014