Anders als das nordamerikanische Vorbildmodell der BID besteht in NRW, wo das Modell unter dem Begriff "Immobilien- und Standortgemeinschaft" (ISG) Nachahmung findet, keine gesetzliche Grundlage für eine verpflichtende Beitragsabgabe der Beteiligten, so dass hier auf das Prinzip der Freiwilligkeit gesetzt wird. Eine finanzielle Förderung von 60% erfahren die Modellstädte von Landesseite durch das Ministerium; die städtische Seite fördert mit einem zusätzlichen Anteil zwischen 10% bis 20%, der übrige Betrag wird von den Privaten durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Für Westfalen nehmen 11 Kommunen an der Modellstudie teil, darunter Bocholt, Dortmund, Herford, Minden, Münster und Siegen (s. Beitrag Köchert).
Eine weitere Modellkommune ist das nordmünsterländische Mittelzentrum Rheine, wo man sich - um den spezifischen Anforderungen beiderseits des Flusses Ems gerecht zu werden - direkt für zwei ISGs entschieden hat.
Die Innenstadt von Rheine wird durch eine ringförmig verlaufende Hauptverkehrsstraße markiert. Einzelne Schwerpunktbereiche zur Gliederung Rheines lassen sich am deutlichsten durch die Trennwirkung der Ems darstellen, die die Innenstadt von Südosten nach Nordwesten quert.