Geschichte der Bergaufsicht in Westfalen
Seit dem ausgehenden 16. Jh. entwickelten sich in den einzelnen territorialen Herrschaftsbereichen verschiedene Bergordnungen, die im Wesentlichen nur das bestehende Gewohnheitsrecht aufzeichneten. Das Recht zur Aneignung von Bodenschätzen war vom Grundeigentum abgetrennt. Danach stand dem Landesherren das "Bergregal" zu, das Recht, unabhängig vom Eigentum an Grund und Boden, bestimmte Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er konnte die Gewinnung der Bodenschätze auch anderen überlassen. Das Gewinnungsrecht wurde später von der Bergbehörde ausgeübt.
Märkisches Bergamt in Bochum
Gründung des Westfälischen Oberbergamtes
Im Jahre 1803 kamen die Abteien Essen und Werden zu Preußen. Auf den Flächen der beiden Abteien sowie in der freien Stadt Essen wurde ebenso wie in der Grafschaft Mark seit langer Zeit Steinkohlenbergbau betrieben. Um die Besitz- und Betriebsverhältnisse zu regeln, wurden die "Cleve-Märkische Berg-Ordnung" eingeführt und Regelungen im "Allgemeinen Landrecht" für die Preußischen Staaten von 1794 getroffen. Das Oberbergamt wurde nun, dem Schwerpunkt des Bergbaus folgend, von Wetter nach Essen verlegt und zugleich mit der Verwaltung des neuen Bergamts zu Essen betraut. In Wetter blieb ein eigenes Märkisches Bergamt bestehen. 1806 wurden Essen und Werden mit dem neu errichteten selbständigen Großherzogtum Berg vereinigt. In der Folge wurde das Oberbergamt aus Essen ausgewiesen und nach Bochum verlegt. Am 20. November 1815 wurde Dortmund Sitz des Westfälischen Oberbergamts. Mit Erlass von 16. Juni 1816 erhielt es die Bezeichnung "Oberbergamt für die Westfälischen Provinzen" und wurde zur Landesverwaltungsbehörde erhoben sowie der Oberbergmannschaft im preußischen Finanzministerium unterstellt. Im gleichen Jahr wurde in Bonn ein Oberbergamt gegründet.
Wandel der Bergaufsicht
In der zweiten Hälfte des 19. Jh.s wurde im Bergbau das bis dahin praktizierte Direktionsprinzips durch das Inspektionsprinzip abgelöst. Danach wurde dem Bergbauunternehmer unter anderem die Befugnis zur Annahme und Entlassung der Arbeiter übertragen. Im Laufe der Jahre wurden immer mehr Aufgaben der Bergbehörde auf die örtliche Aufsicht in den Bergamtsbezirken verlagert, hierfür waren Revier-Bergbeamte eingesetzt. Das Oberbergamt erhielt die Befugnis, Bergpolizeivorschriften zu erlassen. Diese umfassten die Sicherheit der Baue, die Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter, den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs sowie den Schutz gegen gemeinschädliche Einwirkungen des Bergbaus.
Nach dem Ersten Weltkrieg lag der Schwerpunkt der bergpolizeilichen Aufsicht über den Bergbau bei den Oberbergämtern und den Revier-Beamten. Am 1. März 1921 wurde ein besonderes Grubensicherheitsamt gegründet. 1933 wurden die Steinkohlenbergwerke in Ibbenbüren und in Minden aus der Zuständigkeit des Oberbergamtes Dortmund in die Zuständigkeit des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld verlagert, während der linksrheinische Steinkohlenbergbau aus dem Bereich des Oberbergamtes Bonn der Aufsicht des Oberbergamtes Dortmund unterstellt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren dem Bezirk des Oberbergamtes Dortmund 21 Bergämter in den Städten Essen, Dortmund, Recklinghausen, Bochum, Hamm, Lünen, Witten, Castrop-Rauxel, Herne, Gelsenkirchen, Buer, Bottrop, Dinslaken, Duisburg und Moers unterstellt.
Am 1. Januar 1970 wurden die Oberbergämter in Bonn und in Dortmund zum Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Dortmund zusammengelegt. Mit Inkrafttreten des Bundesberggesetzes am 13. August 1980 erhielt die Bergverwaltung eine neue bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage.
Seit dem 1. Januar 2001 sind die Aufgaben des Landesoberbergamtes in die neu gegründete Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg überführt worden. Der Abteilung Bergbau und Energie in NRW sind heute fünf Bergämter in Kamen, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Moers und Düren nachgeordnet. Die bergbauliche Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen umfasst den Abbau von Steinkohle, Braunkohle, Erzen, Salzen, Steinen und Erden sowie von Industriemineralien. Im Rahmen ihrer Aufgaben leisten die Bergbehörden mit der Überwachung der Grubensicherheit sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einen maßgeblichen Beitrag zu den anerkannt hohen Sicherheitsstandards des Bergbaus in Nordhein-Westfalen. Die Zuständigkeit der Bergbehörden erstreckt sich darüber hinaus insbesondere auf den Schutz der Umwelt vor Auswirkungen des Bergbaus bis hin zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen.
Weiterführende Literatur/Quellen
• | Dapprich, G. und F. J. Franke (1982): Leitfaden des Bergrechts. Essen | |
• | Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen (1992): Festschrift zum 200 jährigen Jubiläum des Landesoberbergamts Nordrhein-Westfalen. Essen | |
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Schlüter, W. (1928): Preussisches Bergrecht, Aufbau und Aufgaben der Bergbehörden. Essen |
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www.bezreg-arnsberg.nrw.de/energie_bergbau/index.php |
Erstveröffentlichung 2007