Verwaltungsbehörden und Institutionen des Landes NRW in Westfalen

09.06.2017 Peter Wittkampf

Kategorie: Gebiet und Identität

Schlagworte: Westfalen · Verwaltung

Im Sinne sowohl der Gleichberechtigung aller nordrhein-westfälischen Landesteile (Rheinland, Westfalen und Lippe) als auch sonstiger Vorteile einer dezentralen und hierarchischen Verwaltungsgliederung sind in Nordrhein-Westfalen Verwaltungsbehörden und Institutionen des Landes nicht nur am Sitz der Landesregierung (Düsseldorf) konzentriert, sondern z.T. auch in anderen Städten angesiedelt, natürlich auch im Landesteil Westfalen-Lippe.

Das Landesorganisationsgesetz (LOG NRW) unterscheidet und nennt bestimmte Hierarchiestufen der Behörden und Einrichtungen des Landes und regelt die entsprechenden Dienst- und Fachaufsichten. An der Spitze stehen die obersten Landesbehörden, also die Landesregierung und die Ministerien. Letztere sind naturgemäß räumlich dem Sitz der Landesregierung zugeordnet.

Die nächste Hierarchiestufe bilden die neun Landesoberbehörden. Drei von ihnen haben ihren Sitz in Westfalen. Neben dem Direktor der Landwirtschaftskammer (als Landesbeauftragter) sind dies zwei Landesämter (Tab. 1).

Tab. 1: NRW-Landesbehörden und -institutionen in Westfalen (Auswahl) (Quelle: www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/moderne-verwaltung/struktur-und-aufgaben/verwaltungsaufbau.html)

Landesmittelbehörden sind – neben den Rechnungsprüfungsämtern –  die beiden nordrhein-westfälischen Oberfinanzdirektionen, von denen eine ihren Sitz in Münster hat, und die Bezirksregierungen. Letztere vertreten die Landesregierung in den Bezirken und sind zuständig u.a. für Belange der Gesundheit, des Sozialen, des Verkehrs und der Gefahrenabwehr, für die Kommunalaufsicht, die Regionalplanung bzw. -entwicklung, für Bereiche der Wirtschaft, der Kultur und des Sports, für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie für die Vergabeprüfung öffentlicher Aufträge. Einen wichtigen Aufgabenbereich der Bezirksregierungen bildet ferner die obere Schulaufsicht. Sie besteht in der Fach- und Dienstaufsicht für die meisten der verschiedenen Schulformen. In Westfalen-Lippe sind Arnsberg, Detmold und Münster Standorte von Bezirksregierungen (s. Beitrag Grothues).

Abb. 1: Verfassungsgerichtshof und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Foto: P. Wittkampf)

Auch die Kreise und kreisfreien Städte haben in ihren Zuständigkeitsbereichen vielfältige Aufgaben zu erfüllen, und zwar im Sozial- und Gesundheitswesen, im Bereich der Landschaftspflege und des Naturschutzes, in der Abfallwirtschaft usw. Außerdem sind bei ihnen Polizeibehörden, Straßenverkehrsämter, Vermessungs- und Katasterämter, die unteren Jagd- und Fischereibehörden usw. sowie die untere Schulaufsicht angesiedelt. Letztere ist u.a. zuständig für die Grundschulen.

Darüber hinaus bilden die Kreise und kreisfreien Städte – jeweils gemeinsam in den Landesteilen Westfalen-Lippe und Rheinland – die beiden Landschaftsverbände. Diese sind zu­ständig für jene Sachgebiete, die von den Kreisen und kreisfreien Städten nicht allein, sondern nur gemeinsam auf regionaler Ebene bewältigt können. Hierzu gehören z.B. Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, der Psychiatrie und der Kultur. Als Kommunalverbände zählen sie allerdings nicht un­mittelbar zu den Landesbehörden. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit Sitz in Münster be­schäftigt mehr als 16.000 Mitarbeiter, er betreibt u.a. 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 17 Museen (s. Beitrag Grothues).

Acht Landesmittelbehörden, davon vier in Münster, drei Landesbetriebe sowie eine Reihe von Einrichtungen und Institutionen des Landes haben ihren Hauptsitz ebenfalls in Westfalen-Lippe. Ihre Tätigkeitsfelder erstrecken sich schwerpunktmäßig auf das Finanzwesen, den Bereich Schule, Bildung und Fortbildung sowie auf das Justizwesen.

Wenn verschiedene Behörden in Zuständigkeitsbereichen tätig sind, die sich teilweise überschneiden könnten, sind nicht nur genaue Aufgabenverteilungen wichtig, sondern auch sinnvolle Formen der Zusammenarbeit und Vernetzung. Wie z.B. Letzteres realisiert wird, kann etwa am Beispiel der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW deutlich werden. Diese hat ihren Sitz in Gelsenkirchen, verfügt aber über weitere Standorte. Es werden fünf verschiedene Studiengänge angeboten, und zwar jeweils in dualer Form, sodass die Ausbildung der ca. 7.300 Studierenden immer in enger Kooperation mit Behörden in NRW sowie öffentlichen und privaten Verwaltungseinrichtungen erfolgt. In Forschung und Lehre kooperiert die Fachhochschule mit mehreren Universitäten im Ausland.

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Weiterführende Literatur/Quellen

Erstveröffentlichung 2017